Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,612
BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94 (https://dejure.org/1994,612)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1994 - XI ZR 35/94 (https://dejure.org/1994,612)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1994 - XI ZR 35/94 (https://dejure.org/1994,612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstablehnung des Richters - Begründeterklärung des OLG - Beschwerde - Gegenvorstellung - Revision - Versäumung der Gegenvorstellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 48; ZPO § 548; ZPO § 567 Abs. 4
    Überprüfung der Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 403
  • MDR 1995, 409
  • VersR 1995, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Erklärt das OLG die Selbstablehnung eines Richters für begründet, ohne die von dem Richter angezeigten, eine Ablehnung rechtfertigenden Gründe vorher den Parteien mitgeteilt zu haben, so ist eine Beschwerde gegen die Entscheidung trotz des Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 93, 2229) nicht zulässig; das OLG kann seine Entscheidung über die Selbstablehnung jedoch auf Gegenvorstellungen einer Partei überprüfen.

    Zwar gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, daß alle von einem Richter gemäß § 48 Abs. 1 ZPO angezeigten Ablehnungsgründe den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt werden, damit sie dazu Stellung nehmen können (BVerfG NJW 1993, 2229 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvR 878/90]).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es in erster Linie Aufgabe der Fachgerichte, in ihrem Verfahren eingetretene Grundrechtsverstöße zu beseitigen; schon die Prozeßökonomie gebietet eine solche Selbstkorrektur, um eine unnötige Belastung des Bundesverfassungsgerichts durch Verfassungsbeschwerden zu vermeiden (BVerfG NJW 1987, 1319 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]).

    Vielmehr ist, wenn das Oberlandesgericht die Ablehnung eines Richters unter Verletzung des rechtlichen Gehörs für begründet erklärt hat, die Zulassung von Gegenvorstellungen der gebotene Weg, den Grundrechtsverstoß durch Selbstkorrektur zu beseitigen; das ist für vergleichbare Fälle bereits seit langem anerkannt (BVerfG NJW 1987, 1319 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]; OLG Düsseldorf MDR 1968, 767 [OLG Düsseldorf 04.04.1968 - 21 W 13/68]).

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Einer Selbstbindung des Vorsitzenden gemäß § 21 g Abs. 2 GVG unterliegt die Auswahl des Berichterstatters nur dann, wenn sie zugleich eine Bestimmung bewirkt, welcher oder welche Richter an der Sache mitzuwirken haben (BGH, Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 = ZIP 1994, 809, 814; Kissel aaO.).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Auch wenn man die Statthaftigkeitsnormen für Rechtsmittel daher möglichst extensiv auslegt und auch analog anwendet (MünchKomm ZPO/Lüke Einl. Rdn. 136 m.w.Nachw.) und wegen eines Grundrechtsverstoßes trotz § 46 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde zum Berufungsgericht für zulässig erachtet (so OLG Frankfurt MDR 1979, 940; zustimmend MünchKomm ZPO/Feiber § 46 Rdn. 2), muß es jedenfalls dabei bleiben, daß eine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof durch § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossen ist, wenn es um die Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte geht; auch die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet für sich keine weitere Instanz (BVerfG NJW 1982, 1454 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1989 - III ZR 111/88 = NJW 1990, 838).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 115/93

    Pflichten der mit der Einholung einer Scheckbestätigung beauftragten Bank

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Diese Beweislastumkehr ist gerechtfertigt, wenn es für den Aufklärungsbedürftigen vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die vollständige Aufklärung gibt und ein Entscheidungskonflikt ausscheidet (Senatsurteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 115/93 = WM 1994, 1466, 1467 [BGH 10.05.1994 - XI ZR 115/93] m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Insoweit muß auch für das Revisionsverfahren der vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsbeschwerde entwickelte Grundsatz gelten, daß sich auf Art. 103 Abs. 1 GG nur berufen kann, wer im vorangegangenen Verfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfGE 28, 10, 14).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Nach § 46 Abs. 2 ZPO findet gegen Beschlüsse, die eine Ablehnung für begründet erklären, kein Rechtsmittel statt; dem Endurteil vorausgehende Entscheidungen der Oberlandesgerichte über ein Ablehnungsgesuch unterliegen nach §§ 548, 567 Abs. 4 ZPO auch im Revisionsverfahren nicht der Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 95, 302, 306).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
    Auch wenn man die Statthaftigkeitsnormen für Rechtsmittel daher möglichst extensiv auslegt und auch analog anwendet (MünchKomm ZPO/Lüke Einl. Rdn. 136 m.w.Nachw.) und wegen eines Grundrechtsverstoßes trotz § 46 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde zum Berufungsgericht für zulässig erachtet (so OLG Frankfurt MDR 1979, 940; zustimmend MünchKomm ZPO/Feiber § 46 Rdn. 2), muß es jedenfalls dabei bleiben, daß eine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof durch § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossen ist, wenn es um die Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte geht; auch die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet für sich keine weitere Instanz (BVerfG NJW 1982, 1454 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1989 - III ZR 111/88 = NJW 1990, 838).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, NZM 2011, 274 Rn. 10 und vom 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschlüsse vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4 und vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, NZI 2010, 692 Rn. 7).

    Besteht im Berufungsverfahren eine solche Gelegenheit, darf die Partei sie nicht ungenutzt lassen und den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten, um dann erst das für sie ungünstige Berufungsurteil im Revisionsverfahren mit der Gehörsrüge anzugreifen (BGH, Urteil vom 8. November 1994 aaO).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Trotz grundsätzlich eingetretener Bindungswirkung können nämlich Beschlüsse durch das erlassende Gericht auf Grund einer Gegenvorstellung korrigiert werden, wenn sie unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder anderer Verfahrensgrundrechte zustandegekommen sind und daher einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten könnten (vgl. BGHZ 130, 97, 99 f.; BGH, Urt. v. 8.11.1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschl. v. 25.11.1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590; v. 26.4.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; zum neuen Recht BGH, Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist indessen dieser für das Beschwerdeverfahren entwickelte Grundsatz auf das Urteilsverfahren nicht übertragbar (BGH, Beschluß vom 5. Juli 1989 - IVa ZR 38/89 = NJW 1989, 2758; vgl. auch Urteil vom 8. November 1994 - XI ZR 35/94 = NJW 1995, 403 unter Nr. 1 letzter Abs.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör reicht jedoch für eine "greifbare Gesetzwidrigkeit" regelmäßig nicht aus, so daß aus diesem Gesichtspunkt auch im Beschlußverfahren ein weiterer Rechtszug nicht eröffnet wäre (BGHZ 130, 97, 99; BGH, Urteile vom 18. Oktober 1989 - III ZR 111/88 - NJW 1990, 838, 840, vom 8. November 1994 aaO unter I, 1 und vom 9. September 1997 - IX ZB 92/97 - NJW 1998, 82, vgl. zu der bei Verletzung des rechtlichen Gehörs erörterten Frage, ob und in welchen Fällen gegen rechtskräftige Urteile entsprechend § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die Nichtigkeitsklage in Betracht kommt: BAG MDR 1994, 1044; BGH, Urteil vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - NJW 1994, 589 unter III 1; vgl. BVerfG NJW 1992, 496; MünchKomm/Braun, ZPO § 579 Rdnr. 20 f m.w.Nachw.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht